Senioritätsprinzip/Altersdiskriminierung - NBB peilt Musterprozessvereinbarung an
Der EuGH und das Bundesarbeitsgerichts haben im Jahr 2011 entschieden, dass die Vergütung im Tarifbereich, sofern sie ausschließlich an das Lebensalter anknüpft, rechtswidrig ist. Die Länder Berlin und Hessen als Arbeitgeber wurden verpflichtet, den Klägern Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe zu gewähren. Die Länder Berlin und Hessen waren aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten und wendeten weiterhin den BAT an, während in Bund und Ländern bereits TVÖD /TV-L Geltung hatten.
Ungeklärt ist, inwieweit diese für den BAT getroffenen Entscheidungen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden können.
Diese Frage bezieht sich auf Besoldungsansprüche, die sich aus dem Besoldungsrecht „alter Fassung“ (d.h. in der bis zum 31.08.2006 maßgeblichen Fassung des BBesG) und damit auch aus dem derzeit für Niedersachsen geltenden Besoldungsrecht ergeben.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bundesweit bisher allein das VG Halle eine entsprechende Konsequenz für das Besoldungsrecht sieht.
Der dbb verfolgt mit den bereits anhängigen Musterverfahren das Ziel, eine obergerichtliche oder höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage herbeizuführen.
Der NBB hat seinen Mitgliedsgewerkschaften und –verbänden einen Musterwiderspruch zugeleitet, den Einzelmitglieder zur Wahrung ihrer Rechte nutzen können.
Der NBB wird zeitnah ein entsprechendes Musterverfahren in die Wege leiten und peilt den Abschluss einer Musterprozessvereinbarung mit dem Land an.